| JAGD
>>> RECHTLICHES >>> Die
wichtigsten Punkte des neuen Naturschutzgesetzes
Am 15. November
2001 hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung
zur Neufassung des Naturschutzgesetzes verabschiedet.
Die Bundesregierung hat hierzu mitgeteilt,
daß es sich bei der nun verabschiedeten Gesetzesvorlage um
eine grundlegende Neuregelung handelt, zu deren Umsetzung die Bundesländer
eine entscheidende Rolle spielen.
Welche Auswirkungen sich durch dieses Gesetz
für die Jagd in Deutschland ergeben, werde ich zu gegebener
Zeit ausführlich darstellen. Hier zunächst kommentarlos
die Kernpunkte, wie sie die Bundesregierung in einer Pressemitteilung
am 15.11.2001 dargestellt hat.
Es soll, um Verantwortung für zukünftige
Generationen zu übernehmen, das Prinzip der Nachhaltigkeit
gestärkt werden. Erreicht werden soll dies dadurch, daß
bei Naturschutzmaßnahmen die Betroffenen und die interessierte
Öffentlichkeit frühzeitig und umfangreich informiert werden.
Dadurch werde eine größere Akzeptanz einzelner Maßnahmen
erreicht.
Die Bundesländer müssen mindestens
10% ihrer Landesfläche für großflächige Verbundbiotope
zur Verfügung stellen. Dies geschieht in Ergänzung des
europäischen Netz Natura 2000 und soll die Erhaltung der einheimischen
Flora und Fauna ermöglichen.
Die Flächennutzung wird natur-, umwelt-
und landschaftsverträglicher. Dies wird besondere Anforderungen
an die Land-, Fort- und Fischereiwirtschaft stellen.
Durch Verankerung des Flächendeckungsprinzips
in der Landschaftsplanung wird der vorsorgende Naturschutz gestärkt.
Somit ist der Naturschutz bereits in der Planungsebene festgeschrieben.
Die Ausgleichsvorschriften bei Eingriffen
in die Natur durch Bauvorhaben werden auf die Veränderung des
Grundwasserspiegels erweitert.
Der Gesetzesteil zu den Schutzgebieten wird
modernisiert. Dadurch wird die feste Einteilung von Schutzgebieten
wie auch der Umgebungsschutz ausdrücklich ermöglicht.
Ebenso wird die Naturparkregelung erweitert.
Der Artenschutz wird fortentwickelt.
Die Beteiligung anerkannter Naturschutzvereine
wird weiterentwickelt, um die Akzeptanz natur-schutzrelevanter Entscheidungen
zu erhöhen. Außerdem wird die Vereinsklage erstmals im
Bundesrecht verankert.
In Gebiete der deutschen Nord- und Ostsee,
die ausschließlich als Wirtschaftszonen genutzt werden, wird
der Meeresnaturschutz verstärkt.
|