| ARCHIV
>>> WILD >>> Bundesjagdgesetz
- Novelle
In diesen Tagen wurden die Vorschläge
Seitens der Bundesregierung zur Novelle des Bundesjagd-gesetzes
bekannt.
Die Novelle stützt sich im wesentlichen
auf 3 Eckpunkte, die ich in Stichpunkten widergeben möchte.
Eckpunkt 1:
Die Schalenwildbestände sollen auf ein waldverträgliches
Maß reduziert werden.
Der Einsatz von Medikamenten soll grundsätzlich untersagt werden.
Die Fütterung und auch das Kirren sollen grundsätzlich
verboten werden.
Die Tierartenliste des Bundesjagdgesetzes soll neu gefaßt
werden, wobei alle Greifvogelarten, einigen Mövenarten, das
Hermelin und das Mauswiesel zukünftig dem Naturschutzrecht
unterliegen sollen.
Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren.
Verbot von Bleischrot bei der Wasserjagd.
Verbot des Tötens von Hunden und Katzen während der Jagd.
Verbot der Fangjagd, mit Ausnahme des Fanges von Frischlingen, wenn
dies besonders angezeigt ist (Schweinepest).
Verbot der Jagd in Schutzgebieten, wenn diese den Schutzzweck gefährdet.
Eckpunkt 2:
Schaffung von Deckungs- und Ruhezonen.
Möglichkeit revierübergriefender Managementpläne
mit Erfolgskontrolle.
Inhaltliche Präzisierung der Begriffe "Hege" und
"Weidgerechtigkeit".
Eckpunkt 3:
Das Bundesjagdgesetz soll in seinen Vorschriften vereinfacht
werden.
Die Abschußpläne sollen unter die Länderkompetenz
fallen.
Wegfall der Bestimmungen zu Mindestpachtdauer, sowie Mindestgrößen
bei Eigenjagd- und gemeinschaftlichen Jagdbezirken.
|