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ARCHIV >>> WILD >>> Bundesjagdgesetz - Novelle

In diesen Tagen wurden die Vorschläge Seitens der Bundesregierung zur Novelle des Bundesjagd-gesetzes bekannt.

Die Novelle stützt sich im wesentlichen auf 3 Eckpunkte, die ich in Stichpunkten widergeben möchte.

Eckpunkt 1:
Die Schalenwildbestände sollen auf ein waldverträgliches Maß reduziert werden.
Der Einsatz von Medikamenten soll grundsätzlich untersagt werden.
Die Fütterung und auch das Kirren sollen grundsätzlich verboten werden.
Die Tierartenliste des Bundesjagdgesetzes soll neu gefaßt werden, wobei alle Greifvogelarten, einigen Mövenarten, das Hermelin und das Mauswiesel zukünftig dem Naturschutzrecht unterliegen sollen.
Verbot der Ausbildung von Jagdhunden an lebenden Tieren.
Verbot von Bleischrot bei der Wasserjagd.
Verbot des Tötens von Hunden und Katzen während der Jagd.
Verbot der Fangjagd, mit Ausnahme des Fanges von Frischlingen, wenn dies besonders angezeigt ist (Schweinepest).
Verbot der Jagd in Schutzgebieten, wenn diese den Schutzzweck gefährdet.

Eckpunkt 2:
Schaffung von Deckungs- und Ruhezonen.
Möglichkeit revierübergriefender Managementpläne mit Erfolgskontrolle.
Inhaltliche Präzisierung der Begriffe "Hege" und "Weidgerechtigkeit".

Eckpunkt 3:
Das Bundesjagdgesetz soll in seinen Vorschriften vereinfacht werden.
Die Abschußpläne sollen unter die Länderkompetenz fallen.
Wegfall der Bestimmungen zu Mindestpachtdauer, sowie Mindestgrößen bei Eigenjagd- und gemeinschaftlichen Jagdbezirken.