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ARCHIV >>> WILD >>> Änderungen bei den Jagdzeiten

Aufgrund der "Verordnung zur Änderung der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (LJAGDGDVO)" in der Fassung vom 21. Juni 2002 hat es auch Änderungen bei den Jagdzeiten gegeben.

Die Änderungen habe ich in die Schonzeitentabelle übernommen, so daß diese nun wieder auf dem aktuellen Stand ist.

Diese betreffen:

1. Rotwild

2. Dam- und Sikawild

3. Rehwild

4. Feldhasen

5. Rebhühner

6. Fasanen

7. Wildgänse, Sturm-, Silber-, Mantel- und Heringsmöven (auf diese darf die Jagd nicht mehr ausgebübt werden)

8. Waschbär, Marderhund und Nutria (die Jagd ist ganzjährig zulässig, mit Ausnahme natürlich der Setz- und Aufzuchtzeiten)

9. Von § 22 Abs. 4 Satz 1 (Verbot der Jagd während der Aufzuchtzeit) kann die untere Jagdbehörde Ausnahmen für Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund und Nutria Ausnahmen zulassen. Allerdings müssen hierzu eine Störung des wildbiologischen Gleichgewichtes oder eine schwere Schädigung der Landeskultur vorliegen (§ 22 Abs. 2 Satz 2 Bundesjagdgesetz)