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>>> WILD >>> Änderungen bei den Jagdzeiten
Aufgrund der "Verordnung zur Änderung
der Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (LJAGDGDVO)"
in der Fassung vom 21. Juni 2002 hat es auch Änderungen bei
den Jagdzeiten gegeben.
Die Änderungen habe ich in die Schonzeitentabelle
übernommen, so daß diese nun wieder auf dem aktuellen
Stand ist.
Diese betreffen:
1. Rotwild
2. Dam- und Sikawild
3. Rehwild
4. Feldhasen
5. Rebhühner
6. Fasanen
7. Wildgänse, Sturm-, Silber-, Mantel-
und Heringsmöven (auf diese darf die Jagd nicht mehr ausgebübt
werden)
8. Waschbär, Marderhund und Nutria (die
Jagd ist ganzjährig zulässig, mit Ausnahme natürlich
der Setz- und Aufzuchtzeiten)
9. Von § 22 Abs. 4 Satz 1 (Verbot
der Jagd während der Aufzuchtzeit) kann die untere Jagdbehörde
Ausnahmen für Wildkaninchen, Waschbär, Marderhund und
Nutria Ausnahmen zulassen. Allerdings müssen hierzu eine Störung
des wildbiologischen Gleichgewichtes oder eine schwere Schädigung
der Landeskultur vorliegen (§ 22 Abs. 2 Satz 2 Bundesjagdgesetz)
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