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ARCHIV >>> WAFENRECHT >>> Aufbewahrung von Waffen

Seit diesem Jahr gelten neue Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und es gibt eine "Schonfrist" bis August 2003, um bei der Aufbewahrung den neuen gesetzlichen Anforderungen nachzukommen.

In der einschlägigen Presse ist dieses Thema in den letzten Wochen und Monaten auch in aller Ausführlichkeit behandelt worden. Ich möchte aber trotzdem vorläufig darauf verzichten, Einzelheiten zu den Aufbewahrungsvorschriften zu nennen.

Der Grund ist, daß es zwar ein neues einschlägiges Gesetz gibt, dieses jedoch aufgrund der Formulierungen eine Reihe von Fragen unbeantwortet läßt, deren Antwort erst im Rahmen von Erlassen und Verordnungen zu erwarten ist.

Eine Rücksprache mit der zuständigen Behörde hat ergeben, daß die tatsächliche Rechtslage auch an Amtsstelle nach wie vor unklar ist.

Eine konkrete Auskunft, welche Anforderungen an einen zweifellos notwendigen Waffentresor gestellt werden, ist daher bislang nicht zu erhalten. Dies gilt insbesondere für die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen mit der dazu gehörigen Munition in einem Schrank.

Sobald sich an dieser Situation etwas geändert haben wird, werde ich die Aufbewahrungsvorschriften detailliert darstellen.