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>>> WAFENRECHT >>> Aufbewahrung von Waffen
Seit diesem Jahr gelten neue Aufbewahrungsvorschriften
für Waffen und es gibt eine "Schonfrist" bis August
2003, um bei der Aufbewahrung den neuen gesetzlichen Anforderungen
nachzukommen.
In der einschlägigen Presse ist dieses
Thema in den letzten Wochen und Monaten auch in aller Ausführlichkeit
behandelt worden. Ich möchte aber trotzdem vorläufig darauf
verzichten, Einzelheiten zu den Aufbewahrungsvorschriften zu nennen.
Der Grund ist, daß es zwar ein neues
einschlägiges Gesetz gibt, dieses jedoch aufgrund der Formulierungen
eine Reihe von Fragen unbeantwortet läßt, deren Antwort
erst im Rahmen von Erlassen und Verordnungen zu erwarten ist.
Eine Rücksprache mit der zuständigen
Behörde hat ergeben, daß die tatsächliche Rechtslage
auch an Amtsstelle nach wie vor unklar ist.
Eine konkrete Auskunft, welche Anforderungen
an einen zweifellos notwendigen Waffentresor gestellt werden, ist
daher bislang nicht zu erhalten. Dies gilt insbesondere für
die Aufbewahrung von Lang- und Kurzwaffen mit der dazu gehörigen
Munition in einem Schrank.
Sobald sich an dieser Situation etwas geändert
haben wird, werde ich die Aufbewahrungsvorschriften detailliert
darstellen.
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