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>>> RECHTLICHES >>> Die
für Jäger wichtigsten Änderung im Waffenrecht
Am 15. Juni hat
der Deutsche Bundestag Änderungen im Waffenrecht beschlossen.
Hintergrund und Anlass für die kurzfristigen Änderungen
ist der Amoklauf von Erfurt. Im folgenden führe ich nur diejenigen
Punkte auf, die die Jagdausübung direkt oder indirekt betreffen.
Weitergehende Informationen zu diesem Thema finden Sie unter anderem
auf der Homepage der Bundesregierung unter www.bundesregierung.de
.
Anhebung der Altersgrenze
Die Altersgrenze für Jäger wird von bisher 16 auf 18 Jahre
angehoben
Psychologische Untersuchung bei unter 25-Jährigen
Diese entfällt bei Jägern, denn
"sie haben durch die anspruchsvolle Ausbildung und die schwierige
Jägerprüfung bereits zum Ausdruck gebracht, dass sie geeignet
und willens sind, mit den Waffen, die zudem lediglich Mittel zur
Jagdausübung sind, verantwortungsvoll und ordnungsgemäß
umzugehen".
Verbot von Pumpguns
Pumpguns mit Pistolengriff sind nun grundsätzlich
verboten. Lediglich solche mit normalen Schäften, die beim
Tontaubenschießen Gebrauch find, sind weiterhin zugelassen.
Nähere Informationen zu den aktuellen
Änderungen des Waffenrechts 2003 erhalten Sie hier.
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